AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: „AGB“) gelten für alle Verträge zwischen Inora Atelier und dem Auftraggeber über Leistungen im Bereich Webdesign, Webentwicklung, Brand Design / Visual Identity Design sowie Suchmaschinenoptimierung (SEO). Sie gelten in ihrer bei Vertragsabschluss unter https://www.inoraatelier.de/agb abrufbaren Fassung.
(2) Im unternehmerischen Verkehr (B2B) gelten ausschließlich diese AGB. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn Inora Atelier ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
(3) Bei Verträgen mit Verbrauchern (B2C) im Sinne des § 13 BGB gelten ergänzend die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere §§ 312 ff. BGB (Fernabsatzrecht, Widerrufsrecht).
§ 2 Vertragsschluss
(1) Angebote von Inora Atelier sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als bindend bezeichnet sind. Eine rechtliche Bindung entsteht erst durch beiderseits unterzeichneten Vertrag oder durch eine Auftragsbestätigung in Textform von Inora Atelier; sie entsteht außerdem dadurch, dass Inora Atelier nach Zugang der Bestellung mit der Leistungserbringung beginnt.
(2) Der Auftraggeber ist an seine Erklärung zum Vertragsabschluss vier Wochen gebunden.
(3) Für die Einhaltung gesetzlicher Formerfordernisse bei Fernabsatzverträgen sowie für das Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen gelten die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften. Bei Verbraucherverträgen, die außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz geschlossen werden, informiert Inora Atelier den Verbraucher gesondert über sein Widerrufsrecht.
§ 3 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
(1) Gegenstand der Leistungen von Inora Atelier sind insbesondere:– Webdesign und Webentwicklung: Konzeption und Umsetzung von Websites auf Basis von CMS-Systemen – insbesondere WordPress und Webflow – nach dem vereinbarten Leistungsumfang.– Brand Design / Visual Identity Design: Entwicklung visueller Identitäten, Logos, Farb- und Typografiekonzepte sowie ergänzender Designelemente im Rahmen eines Corporate-Design-Projekts.– SEO Basic (einmalige Grundeinrichtung): Technische Ersteinrichtung grundlegender Suchmaschinenoptimierungsmaßnahmen gemäß dem vereinbarten Leistungsbeschrieb. Laufende SEO-Pflege ist nicht Gegenstand dieser Leistung.
(2) Maßgebend für Umfang, Art und Qualität der Leistungen ist das schriftliche Angebot von Inora Atelier bzw. eine beiderseits unterzeichnete Leistungsbeschreibung. Nachträgliche Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs (Change Requests) bedürfen der Textform und können eine Anpassung der Vergütung und der Leistungsfristen begründen.
(3) Der Auftraggeber erhält keinen Anspruch auf Überlassung des Quellcodes von CMS-Kernsoftware (WordPress, Webflow) oder verwendeter Drittanbieter-Plugins und -Templates. Das Urheberrecht an diesen Komponenten verbleibt beim jeweiligen Hersteller; deren Lizenzbedingungen sind vom Auftraggeber zu beachten.
(4) Hosting- und Serverdienstleistungen sowie laufende technische Wartung sind nicht Gegenstand dieser AGB, sofern nicht im Einzelvertrag ausdrücklich vereinbart.
(5) Inora Atelier erbringt alle Leistungen nach dem Stand der Technik.
§ 4 Urheberrecht und Nutzungsrechte
(1) Die von Inora Atelier im Rahmen eines Auftrags erstellten Werke – insbesondere Designs, Grafiken, Layouts, Codes sowie Brand-Design-Elemente – sind urheberrechtlich geschützt. Das Urheberrecht verbleibt bei Inora Atelier.
(2) Mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung räumt Inora Atelier dem Auftraggeber das für den vereinbarten Verwendungszweck erforderliche Nutzungsrecht ein. Soweit nicht schriftlich anders vereinbart, handelt es sich um ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht. Bei Brand-Design-Projekten wird, sofern im Angebot so vereinbart, das ausschließliche Nutzungsrecht an den Ergebniswerken eingeräumt.
(3) Vor vollständiger Bezahlung steht dem Auftraggeber lediglich ein vorläufiges, widerrufbares Nutzungsrecht zu. Inora Atelier ist berechtigt, das vorläufige Nutzungsrecht aus wichtigem Grund – insbesondere bei Zahlungsverzug – zu widerrufen.
(4) Die Nutzungsrechte umfassen nicht das Recht zur Weiterlizenzierung an Dritte, es sei denn, dies ist ausdrücklich schriftlich vereinbart. Der Auftraggeber darf die Werke nicht für Dritte vervielfältigen, verbreiten oder in sonstiger Weise verwerten, soweit dies über den vereinbarten Verwendungszweck hinausgeht.
(5) Drittkomponenten – insbesondere Open-Source-Software, CMS-Themes, Stock-Grafiken und Webflow-Templates – unterliegen den Lizenzbedingungen ihrer jeweiligen Anbieter. Inora Atelier weist den Auftraggeber auf etwaige Lizenzbedingungen hin; die Einhaltung obliegt dem Auftraggeber.
(6) Arbeitsdateien, die Inora Atelier im Zuge der Projektdurchführung erstellt – insbesondere Quelldateien in Design- und Bearbeitungsprogrammen wie Figma oder Affinity –, sind nicht Gegenstand der Nutzungsrechtsübertragung nach Abs. 2 und verbleiben ausschließlich bei Inora Atelier. Der Auftraggeber erhält lediglich die für die Nutzung des vereinbarten Verwendungszwecks exportierten Endformate (z. B. PNG, SVG, PDF, HTML/CSS). Eine Herausgabe von Arbeitsdateien kann gesondert schriftlich vereinbart werden.
(7) Inora Atelier ist berechtigt, nach Abschluss eines Projekts auf die erbrachten Arbeiten als Referenz hinzuweisen und dabei das Projekt auf der eigenen Website, in Präsentationen sowie in sozialen Medien (insbesondere Instagram, LinkedIn) als Portfolioarbeit zu zeigen – etwa durch Darstellung des Designs, der Markenidentität oder von Ausschnitten der Website. Dies umfasst die Verwendung von Logos und Designelementen des Auftraggebers, soweit dies ausschließlich dem Portfolionachweis dient. Der Auftraggeber kann dieser Nutzung jederzeit schriftlich widersprechen; bereits veröffentlichte Inhalte müssen dann innerhalb angemessener Frist entfernt werden.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, Inora Atelier alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Materialien, Inhalte und Zugangsdaten rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen, insbesondere:
– Texte, Bilder, Videos und sonstige Inhalte in druckfähiger bzw. verwendbarer Qualität
– Zugangsdaten zu bestehenden Systemen (CMS, Hosting, Domain) sofern erforderlich
– Markenbriefings, Corporate-Design-Vorgaben, Zielgruppen- und Positionierungsinformationen
– Google Search Console / Google Analytics-Zugänge, sofern SEO-Leistungen beauftragt sind
(2) Soweit der Auftraggeber Inora Atelier Vorlagen, Bilder oder sonstige Materialien überlässt, versichert er, zur Übergabe und Verwendung dieser Materialien berechtigt zu sein und keine Rechte Dritter zu verletzen. Er stellt Inora Atelier von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung dieser Gewährleistung resultieren.
(3) Der Auftraggeber hat Entwürfe, Zwischenergebnisse und Freigabeanfragen von Inora Atelier innerhalb von fünf Werktagen zu prüfen und zu kommentieren bzw. freizugeben. Kommt er dieser Pflicht nicht nach, verlängern sich vereinbarte Liefer- und Leistungsfristen entsprechend. §§ 642, 643 BGB bleiben unberührt.
(4) Sind im Angebot Korrekturschleifen enthalten, steht dem Auftraggeber die vereinbarte Anzahl inhaltlicher Korrekturrunden zu. Darüber hinausgehende Änderungswünsche – insbesondere Konzeptänderungen nach bereits erfolgter Freigabe – werden nach Aufwand gesondert berechnet.
§ 6 Vergütung und Zahlung
(1) Die Vergütung richtet sich nach dem schriftlichen Angebot von Inora Atelier. Alle Preise verstehen sich als Nettobetrag zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit Inora Atelier nicht als Kleinunternehmen nach § 19 UStG von der Umsatzsteuer befreit ist.
(2) Bei Festpreisaufträgen wird die Vergütung in der Regel in Raten fällig, deren Höhe im jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung individuell vereinbart wird. Als Zahlungsstruktur gilt, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist: eine angemessene Anzahlung bei Vertragsabschluss, eine Teilzahlung nach Fertigstellung und Freigabe des vereinbarten Zwischenergebnisses (insbesondere Brand Design) sowie eine Abschlusszahlung nach Abnahme gemäß § 8. Jede Rate ist innerhalb von sieben Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug zahlbar. Soweit einzelvertraglich weder feste noch prozentuale Raten vereinbart wurden, behält sich Inora Atelier vor, erbrachte Teilleistungen sowie angemessene Vorschüsse gesondert abzurechnen.
(3) Bei Zusatzleistungen außerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs gilt ein Stundensatz von 95,00 € netto, sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist.
(4) Soweit Inora Atelier im Auftrag des Auftraggebers kostenpflichtige Drittleistungen beschafft – etwa Stock-Bilder, Webflow-Lizenzen, Domains oder Plugins –, werden diese dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt.
(5) Der Auftraggeber kann nur mit von Inora Atelier unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht des Auftraggebers besteht nur, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
(6) Bei Zahlungsverzug ist Inora Atelier berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§§ 288, 247 BGB) zu verlangen. Das Recht zur Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt unberührt.
§ 7 Leistungszeit und Verzögerungen
(1) Angaben zu Liefer- und Leistungsterminen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet sind.
(2) Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich angemessen, wenn der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten gemäß § 5 nicht oder nicht rechtzeitig nachkommt, wenn sich der vereinbarte Leistungsumfang nachträglich ändert oder wenn Inora Atelier durch Umstände gehindert ist, die sie nicht zu vertreten hat – einschließlich höherer Gewalt und Arbeitskampfmaßnahmen.
(3) Mahnungen und Fristsetzungen des Auftraggebers bedürfen der Textform. Eine gesetzte Nachfrist muss angemessen sein; eine Frist von weniger als zwei Wochen ist nur bei besonderer Dringlichkeit angemessen.
§ 8 Abnahme
(1) Leistungen mit Werkvertragscharakter – insbesondere Webdesign, Webentwicklung und Brand Design – sind vom Auftraggeber nach Fertigstellung förmlich abzunehmen. Die Abnahme erfolgt in Textform.
(2) Nimmt der Auftraggeber die Leistung innerhalb von fünf Werktagen nach Übergabe nicht unter Benennung konkreter Mängel ab, gilt die Leistung als abgenommen. Wesentliche Mängel, die der Abnahme entgegenstehen, sind konkret und nachvollziehbar zu beschreiben.
(3) Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme. Sie sind gesondert zu rügen und im Rahmen der Nacherfüllung gemäß § 9 zu beheben.
(4) Nimmt der Auftraggeber die Leistung durch tatsächliche Nutzung oder Inbetriebnahme in Anspruch (produktiver Einsatz der Website), gilt die Leistung als abgenommen.
§ 9 Mängelansprüche
(1) Bei Sachmängeln ist Inora Atelier berechtigt, zunächst nachzuerfüllen. Die Art der Nacherfüllung – Mängelbeseitigung oder Neuherstellung – wählt Inora Atelier nach billigem Ermessen. Der Auftraggeber hat mindestens drei Nachbesserungsversuche hinzunehmen, sofern nicht im Einzelfall besondere Umstände entgegenstehen.
(2) Der Auftraggeber hat Inora Atelier bei der Fehleranalyse und Mangelbeseitigung zu unterstützen, insbesondere Mängel konkret zu beschreiben, erforderliche Zugänge zu gewähren und angemessene Zeit einzuräumen.
(3) Schlägt die Nacherfüllung endgültig fehl oder verweigert Inora Atelier sie zu Unrecht, kann der Auftraggeber nach Maßgabe des § 10 Rücktritt erklären, die Vergütung mindern oder Schadensersatz verlangen.
(4) Mängelansprüche verjähren bei B2B-Verträgen in 12 Monaten ab Abnahme, soweit nicht zwingende gesetzliche Regelungen eine längere Frist vorsehen. Bei Verbraucherverträgen gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.
(5) Es stellt keinen Sachmangel dar, wenn die Leistung aufgrund technischer Änderungen von Drittplattformen (z. B. WordPress-Core-Updates, Webflow-Plattformänderungen), die Inora Atelier nicht zu vertreten hat und die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht absehbar waren, in ihrer Funktion eingeschränkt wird.
§ 10 Vertragsbeendigung
(1) Jede Beendigung des weiteren Leistungsaustausches – etwa durch Rücktritt, Kündigung aus wichtigem Grund oder Schadensersatz statt der Leistung – setzt voraus, dass die Partei, die die Störung geltend macht, der anderen Partei den Grund schriftlich mitgeteilt und eine angemessene Frist zur Beseitigung gesetzt hat (regelmäßig mindestens zwei Wochen). In gesetzlich geregelten Fällen (§ 323 Abs. 2 BGB) kann die Fristsetzung entfallen.
(2) Alle Erklärungen zur Vertragsbeendigung bedürfen der Textform.
(3) Mit Wirksam werden einer Vertragsbeendigung hat der Auftraggeber alle Inora Atelier überlassenen Zugangsdaten zu sperren oder zu ändern. Inora Atelier gibt auf Anfrage alle dem Auftraggeber gehörenden Daten und Materialien heraus.
(4) Kündigt der Auftraggeber den Vertrag – insbesondere einen Vertrag mit Werkvertragscharakter – während der laufenden Projektdurchführung, gilt § 648 BGB. Inora Atelier behält in diesem Fall den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung; hierauf ist sich jedoch dasjenige anzurechnen, was Inora Atelier infolge der Aufhebung des Vertrages an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung ihrer Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt. Für bereits erbrachte und abgrenzbare Teilleistungen hat Inora Atelier ohne Rücksicht auf die Kündigung Anspruch auf die anteilige Vergütung.
§ 11 Haftung
(1) Inora Atelier leistet Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur in folgendem Umfang:
a) Bei Vorsatz und aus Garantie ist die Haftung unbeschränkt.
b) Bei grober Fahrlässigkeit haftet Inora Atelier in Höhe des typischen und bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schadens.
c) Bei einfach fahrlässiger Verletzung einer Kardinalpflicht – d. h. einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf – haftet Inora Atelier ebenfalls in Höhe des typischen und vorhersehbaren Schadens.
d) Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(2) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz; insoweit gelten die gesetzlichen Regelungen ohne Einschränkung.
(3) Der Einwand des Mitverschuldens bleibt Inora Atelier offen. Der Auftraggeber ist insbesondere verpflichtet, seine Daten und Systeme regelmäßig zu sichern; Inora Atelier haftet nicht für Schäden, die durch unzureichende Datensicherung des Auftraggebers entstehen.
(4) Inora Atelier haftet nicht für Rechtsverletzungen durch Inhalte, Materialien oder Angaben, die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt wurden.
§ 12 Vertraulichkeit
(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Vertragsanbahnung und -durchführung erlangten Informationen der jeweils anderen Partei, die rechtlich geschützt sind, Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse enthalten oder als vertraulich bezeichnet sind, auch über das Vertragsende hinaus vertraulich zu behandeln und gegenüber Dritten nicht offenzulegen – es sei denn, die Informationen sind ohne Verstoß gegen die Geheimhaltungspflicht öffentlich bekannt.
(2) Der Auftraggeber macht Vertragsgegenstände und Unterlagen von Inora Atelier nur denjenigen Mitarbeitern zugänglich, die sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigen.
(3) Inora Atelier verarbeitet die zur Geschäftsabwicklung erforderlichen personenbezogenen Daten des Auftraggebers unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorschriften. Soweit Inora Atelier im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten des Auftraggebers oder seiner Kunden als Auftragsverarbeiter im Sinne des Art. 28 DS-GVO verarbeitet, wird gesondert eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung geschlossen.
§ 13 Besondere Bedingungen für SEO-Grundeinrichtung
(1) Die SEO-Grundeinrichtung umfasst eine einmalige technische Ersteinrichtung grundlegender On-Page-SEO-Maßnahmen nach dem vereinbarten Leistungsbeschrieb (u. a. Meta-Daten, Seitenstruktur, XML-Sitemap, robots.txt). Die Leistung hat Werkvertragscharakter.
(2) Ein bestimmter Erfolg – insbesondere konkrete Ranking-Positionen, Sichtbarkeitswerte oder Traffic-Steigerungen – wird ausdrücklich nicht geschuldet. Suchmaschinenrankings liegen außerhalb des Einflussbereichs von Inora Atelier und unterliegen den Algorithmen der jeweiligen Suchmaschinenbetreiber.
(3) Der Auftraggeber stellt Inora Atelier die hierfür erforderlichen Zugangsdaten (insbesondere Google Search Console, Google Analytics, CMS-Login) rechtzeitig zur Verfügung. Verzögerungen infolge ausbleibender Mitwirkung verlängern vereinbarte Fristen entsprechend.
§ 14 Presence Care – Wartungs- und Pflegepaket
(1) Inora Atelier bietet Auftraggebern, für die Inora Atelier die Website erstellt hat, optional ein laufendes Wartungs- und Pflegepaket an (nachfolgend: „Presence Care“). Das Paket umfasst folgende monatliche Leistungen:
– kleine inhaltliche Anpassungen an der Website (Texte, Bilder, Links);
– Reaktionszeit auf Anfragen von drei Werktagen;
– monatlicher technischer Check (Performance, fehlerhafte Links, grundlegende Funktionen);
– Ansprechpartnerin für Fragen rund um die eigene Website.
(2) Das Presence Care‑Paket wird nur Auftraggebern angeboten, deren Website von Inora Atelier erstellt wurde. Ein Rechtsanspruch auf Abschluss eines Presence Care-Vertrages besteht nicht.
(3) Das Presence Care‑Paket läuft auf unbestimmte Zeit. Es ist von beiden Seiten mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende ordentlich kündbar. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(4) Die monatliche Vergütung ergibt sich aus dem gesonderten Presence Care-Angebot bzw. der Leistungsvereinbarung. Leistungen, die den vereinbarten monatlichen Umfang überschreiten, werden nach dem Stundensatz gemäß § 6 Abs. 3 gesondert abgerechnet.
(5) Im Übrigen gelten die Bestimmungen dieser AGB entsprechend, soweit nichts anderes vereinbart ist.
§ 15 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform. Das Schriftform- bzw. Textformerfordernis kann nur durch Textform aufgehoben werden.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Bei Verträgen mit Verbrauchern gelten ergänzend die zwingenden Schutzvorschriften des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
(3) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen der Sitz von Inora Atelier. Bei Verbraucherverträgen gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
(4) Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt, was die Parteien bei Kenntnis der Unwirksamkeit wirtschaftlich vernünftigerweise vereinbart hätten.
(5) Stand: März 2026
AVV
Auftragsverarbeitungsvereinbarung nach Art. 28 DS-GVO
Diese AVV gilt für alle Aufträge, bei denen Inora Atelier im Rahmen der vertraglich vereinbarten Leistungen Zugang zu Systemen erhält, in denen personenbezogene Daten des Auftraggebers oder seiner Kunden gespeichert sind, und dabei als Auftragsverarbeiter im Sinne des Art. 4 Nr. 8 DS-GVO handelt. Sie ergänzt die AGB unter Abschnitt A. und gilt bei Widersprüchen vorrangig.
§ 1 Gegenstand und Dauer der Verarbeitung
(1) Inora Atelier verarbeitet im Rahmen der beauftragten Leistungen (Webdesign, Webentwicklung, Brand Design, SEO Basic) personenbezogene Daten ausschließlich nach Weisung des Auftraggebers und nur soweit dies zur Erfüllung der vertraglichen Leistungen erforderlich ist. Eine eigenständige Nutzung der Daten zu eigenen Zwecken findet nicht statt.
(2) Art und Zweck der Verarbeitung, Kategorien betroffener Personen sowie Datenkategorien ergeben sich aus dem jeweiligen Auftrag. Typischerweise betroffen sind Website-Besucher und Kunden des Auftraggebers; verarbeitet werden allgemeine Nutzerdaten, Kontaktdaten und technische Systemprotokolle, soweit Inora Atelier hierauf Zugriff erhält.
(3) Diese AVV gilt für die Dauer des jeweiligen Hauptvertrages und endet automatisch mit dessen Beendigung. Nach Vertragsende gibt Inora Atelier alle personenbezogenen Daten des Auftraggebers nach dessen Wahl zurück oder löscht sie datenschutzkonform, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Eine Bestätigung über die Löschung wird auf Anforderung in Textform erteilt.
§ 2 Pflichten von Inora Atelier
(1) Inora Atelier ergreift geeignete technische und organisatorische Maßnahmen gemäß Art. 32 DS-GVO, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten. Inora Atelier verpflichtet alle mit der Verarbeitung betrauten Personen zur Vertraulichkeit.
(2) Inora Atelier unterstützt den Auftraggeber im Rahmen des technisch Möglichen bei der Erfüllung seiner Pflichten nach Art. 12–22 DS-GVO (Betroffenenrechte) sowie bei der Erfüllung der Meldepflichten nach Art. 33 f. DS-GVO. Eine Datenpanne wird dem Auftraggeber unverzüglich, spätestens innerhalb von 72 Stunden nach Bekannt werden, gemeldet.
(3) Inora Atelier ist berechtigt, zur Leistungserbringung Sub-Auftragsverarbeiter einzusetzen (insbesondere Hosting-Dienstleister, CMS-Anbieter, Tool-Anbieter für Webanalyse). Der Einsatz weiterer Sub-Auftragsverarbeiter bedarf der vorherigen Genehmigung des Auftraggebers in Textform. Inora Atelier verpflichtet Sub-Auftragsverarbeiter vertraglich nach Maßgabe des Art. 28 Abs. 4 DS-GVO.
§ 3 Weisungsrecht des Auftraggebers
(1) Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich auf dokumentierte Weisung des Auftraggebers in Textform. Diese AVV stellt eine solche Weisung dar. Ist Inora Atelier der Auffassung, dass eine Weisung gegen geltendes Datenschutzrecht verstößt, weist Inora Atelier den Auftraggeber hierauf unverzüglich hin und kann die Ausführung bis zur Klärung aussetzen.
§ 4 Kontrollrechte des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber hat das Recht, sich durch Inspektionen oder Prüfungen von der Einhaltung dieser AVV zu überzeugen. Prüfungen sind mit angemessener Vorlaufzeit anzukündigen und dürfen den Geschäftsbetrieb von Inora Atelier nicht unverhältnismäßig beeinträchtigen. Inora Atelier stellt auf Anforderung geeignete Nachweise zur Verfügung, insbesondere durch Vorlage von Datenschutzdokumentationen oder Prüfberichten.
§ 5 Schlussbestimmungen (AVV)
(1) Änderungen dieser AVV bedürfen der Textform. Es gilt deutsches Recht. Zuständige Aufsichtsbehörde für Inora Atelier ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW), Postfach 20 04 44, 40102 Düsseldorf.
(2) Sollte eine Bestimmung dieser AVV unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. § 15 Abs. 4 der AGB gilt entsprechend.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Nur in den vom Gesetz vorgesehenen Fällen haben Verbraucher das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um das Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss informieren, diesen Vertrag zu widerrufen:
Inora Atelier – Stefanie Vengels
Wandastr. 24, 45136 Essen
E-Mail: steffi@inoraatelier.de
Telefon: +49 15129895964
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Ausschluss des Widerrufsrechts
Nur in den vom Gesetz vorgesehenen Fällen haben Verbraucher das Widerrufsrecht. Das Widerrufsrecht erlöscht vorzeitig, wenn Inora Atelier die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch Inora Atelier verliert. Weitere Ausschlussfälle ergeben sich aus § 312g Abs. 2 BGB.
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
— An: Inora Atelier – Stefanie Vengels, Wandastr. 24, 45136 Essen, E-Mail: steffi@inoraatelier.de
— Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung folgender Dienstleistung:
— Bestellt am (*) / Leistungsbeginn vereinbart am (*)
— Name des/der Verbraucher(s)
— Anschrift des/der Verbraucher(s)
— Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
— Datum
(*) Unzutreffendes streichen